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Die Vermittlung Ihrer Hochzeit ist nicht wirklich kompliziert, wenn man weiß, worauf unbedingt geachtet werden muss. Wenn Sie sich entscheiden, mir diese Angelegenheit anzuvertrauen, steht einer baldigen Hochzeit nichts mehr im Weg. Dieser kurze Überblick hilft Ihnen, mehr über meine Dienstleistungen zu erfahren.
Besprechen Sie Ihre geplante Hochzeit mit mir
Damit die Vermittlung Ihre Hochzeits reibungslos und zielführend arrangiert werden kann, empfehle ich Ihnen, sich zunächst ausführlich mit mir zu beraten. Nehmen Sie dazu entweder über das Kontaktformular oder bspw. über WhatsApp Kontakt zu mir auf. Da wir uns sowieso ganz ausführlich über Ihre persönliche Situation unterhalten müssen, ist es besser mich gleich telefonisch, über WhatsApp, Telegram, Viber oder Google Chat zu kontaktieren. In diesem kostenlosen Erstgespräch kann ich Ihnen auch gleich die Erfolgsaussichten einer Hochzeit in Dänemark mitteilen.
Sollte nun eine Hochzeit grundsätzlich möglich sein, senden Sie mir bitte bspw. per WhatsApp Ihre eMail-Adresse zu, damit ich Ihnen eine erste eMail mit dem Auftragsformular und meiner Bankverbindung zusenden kann. Sie füllen das Auftragsformular am Computer vollständig aus, drucken es anschließend aus, unterschreiben es beide handschriftlich und senden es mir per eMail wieder zurück. Parallel dazu müssen Sie mir die aktuelle Verwaltungsgebühr und eine Anzahlung auf meine ServiceGebühr überweisen. Habe ich beides erhalten, sende ich Ihnen eine zweite eMail mit den restlichen Formularen, sowie diverse Muster der einzuscannenden/abzufotografierenden Dokumente zu. In dieser eMail ist dann auch noch einmal Schritt für Schritt, alles was Sie tun müssen, ausführlich beschrieben.
Zusammenstellung und Übermittlung aller Dokumente
Jetzt gibt es für Sie viel zu tun. Sie müssen jetzt sämtliche benötigte Dokumente digitalisieren, also in den Computer bringen. Die Ausweisdokumente müssen in einer sehr hohen Qualität und Auflösung eingescannt bzw. abfotografiert werden. Wenn Sie selbst einen sehr guten Flachbettscanner besitzen, kann dieser selbstverständlich benutz werden (bitte KEINE Kombigeräte oder HandyApps verwenden !). Ist das nicht der Fall und es hat auch kein Nachbar oder Freund einen entsprechenden Scanner, gehen Sie bitte in den nächsten CopyShop.....
Ist alles entsprechend den Vorgaben der dänischen staatlichen Behörde im Computer, senden Sie mir bitte alle benötigten Dokumente per eMail zu, damit ich sie weiter bearbeiten und zusammenstellen kann, um anschließend den Antrag bei der dänischen staatlichen Behörde, der Agentur für FamilienRecht, einreichen zu können.
Achtung: Bitte verschweigen Sie mir nichts ! Besonders, wenn eventuell schon einmal ein Antrag gestellt wurde ! Das könne fatale Folgen haben !
Antragstellung und Entscheidung
Sobald ich den Antrag eingereicht und die Verwaltungsgebühr mittels meiner Kreditkarte bezahlt habe, beginnt die 5-tägige Bearbeitungszeit. Am 5. Tag wird mir dann die Entscheidung bekannt gegeben....
Bekanntgabe der Entscheidung und Terminanfrage beim Standesamt
Auch wenn bisher noch kein einziger meiner eingereichten Anträge eine Ablehnung erhalten hat, ist die Anspannung doch immer sehr hoch, wenn ich mich auf dem Portal der Agentur für FamilienRecht einlogge, um das Entscheidungs-Dokument zu öffnen und herunter zu laden.
Das Ergebnis teile ich dann zeitnah meinem jeweiligen Paar mit. Zugleich wird dem jeweiligen Paar die Rechnung zugestellt, mit der Bitte, die Überweisung der Restsumme zeitnah vorzunehmnen und, sofern zutreffend, mir einen Wunschtermin für ihre Hochzeit mitzuteilen. Anderenfalls frage ich beim Standesamt den nächstmöglichen Termin an.
Hinweis: Die ServiceGebühr wird in der Regel in zwei Schritten fällig ! Eine Anzahlung in Höhe von 300,00 EUR ist gleichzeitig mit dem Einreichen meines Auftragsformulares und der Überweisung der VerwaltungsGebühr für die dänische Behörde zu entrichten. Die Restzahlung ist fällig, wenn ich von der dänischen Agentur für FamilienRecht die Information über die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erhalten habe ! Sollte kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden, stelle ich den DokumentenService in Rechnung (ich behalte somit zumindest die Anzahlung (300,00 EUR) ein), da ich Ihre Dokumente ja bereits komplett bearbeitet, zusammengestellt und eingereicht habe.
Eine Rückerstattung der VerwaltungsGebühr von der dänischen Agentur für FamilienRecht und meiner Anzahlung (wenn kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde) ist NICHT möglich !
Ein dritter Schritt kommt hinzu, wenn es eine Nachforderung oder eine Einladung zu einem Interview der dänischen Prüfstelle geben sollte. Denn dann stelle ich eine Zwischenrechnung aus. In der Zwischenrechnung wird die bis dahin geleistete Dienstleistung abgerechnet und zur Zahlung fällig. Es bleibt dann nur noch die inzwischen angefallene NachforderungsGebühr in Höhe von 50,00 EUR offen, welche dann nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fällig wird !
Bitte beachten: Das nach der Entscheidung von der Agentur für FamilienRecht ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis, wird nur an das zuständige Standesamt geschickt. Weder Sie noch ich werden dieses Dokument jemals zu Gesicht bekommen. Sofern nicht vorher ein Reisepass, ein Aufenthaltstitel oder ein Visum abläuft, hat das Ehefähigkeitszeugnis 4 Monat Gültigkeit ! Anderenfalls verkürzt sich die Gültigkeit entsprechend ! Ein Reisepass muss zudem noch mindestens 3 Monate nach dem geplanten Hochzeitstermin gültig sein !
Terminbestätigung des Standesamtes
Bevor der Antrag bei der Agentur für FamilienRecht eingereicht wird, sollte bereits Einigung darüber bestehen, in welchem Standesamt die Trauung stattfinden soll. Denn die Agentur für FamilienRecht muss ja nach der Entscheidung wissen, wohin das Ehefähigkeitszeugnis geschicht werden soll. Das ist auch deshalb wichtig, wie schnell ein Paar seine Trauung vollziehen möchte oder sogar muss. Denn die einzelnen Standesämter haben alle unterschiedlich lange Wartezeiten und auch Bedingungen, wie bspw. die Anzahl der Übernachtungen.
Nachdem ich den eventuellen Terminwunsch und die Restzahlung vom jeweiligen Paar erhalten habe, vereinbare ich mit dem entsprechenden Standesamt den Hochzeitstermin. Woraufhin ich die schriftliche Terminbestätigung vom Standesamzt per eMail zugesandt bekomme. In einer letzten eMail erhält das Paar sodann sämtliche Informationen, ihrer Hochzeit betreffend, mit diversen weiteren Informationen über die Gültigkeit der Ehe in Deutschland, über eventuelle Legalisierungen der Trauscheine, über Namensänderungen, über versicherungstechnische Angelegenheiten und viels mehr. Ein Großteil der Informationen ist im Dokument "Nach der Hochzeit - und nun ?" zusammengefasst.
Anreise und Trauung im dänischen Standesamt – oder auch an Ihrem Wunschort
Je nachdem, wo Sie wohnen, reisen Sie individuell und eigenverantwortlich zu Ihrer Hochzeit in Dänemark an. Sollten Sie in Hamburg und nördlich davon wohnen, brauchen Sie nicht einmal am Hochzeitsort übernachten. Sie steigen bequem nach dem Frühstück ins Auto, fahren zum dänischen Standesamt, lassen sich trauen und können, wenn sie möchten, zum Kaffeetrinken schon wieder Zuhause sein. Die Trauungen finden in dänischer, englischer oder deutscher Sprache statt. Sie wählen es aus. Nach der Trauung erhalten alle Paare jeweils zwei Trauscheine (Eheurkunden), sie sind international, in 5 Sprachen (Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch).
Sollten Sie mit einfachen Fotos von Ihrer Hochzeit zufrieden sein, übernehmen diesen Job die Trauzeugen. Geben Sie ihnen einfach den Fotoappart, das Smartphone oder die Kamera und sie fotografieren oder filmen Sie während der Zeremonie. Möchten Sie jedoch professionelle Fotos, so können Sie bereits im Vorfeld einen Fotografen, eine Fotografin, bestellen. Die machen dann auch noch zusätzliche Fotos an besonderen Orten der Kommune.
Registrierung der Ehe in Ihrem Heimatort
Sobald Sie aus Dänemark zurück sind, vereinbaren Sie im zuständigen Bürger- oder Einwohnermeldeamt einen Termin zur Registrierung Ihrer, in Dänemark, geschlossenen Ehe.
Da in Dänemark geschlossene Ehen in Deutschland NICHT anerkannt werden müsen, da sie aufgrund eines bilateralen Abkommens (Deutsch-Dänisches Beglaubigungsabkommen vom 17.06.1936 (RGBl. 1936 II S. 213)), aus dem Jahr 1936 (welches am 01. September 1952 wieder neu in Kraft getreten ist), dem Haager Übereinkommen (seit 29.12.2006, BGBl. 2008 II S. 224) sowie weiteren EU-Richtlinien automatisch rechtswirksam sind. Die Ehen müssen somit, wie schon erwähnt, nach der Hochzeit, in Deutschland lediglich beim zuständigen Bürger- oder Einwohnermeldeamt registriert werden !
Lassen Sie sich bitte in diesem Zusammenhang gleich noch, zumidest eine, neue aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ausstellen. Der Ehepartner sollte dort mit eingetragen sein, weshalb sich nicht Beide eine ausstellen lassen müssen. Die neue erweiterte Meldebescheinigung ist hilfreich wenn Sie Versicherungen, Finanzamt usw. kontaktieren möchten.