Sie verwenden einen veralteten Browser. Für ein schnelleres und sichereres Surferlebnis führen Sie noch heute ein kostenloses Upgrade durch.

Loading...

Benötigte Dokumente für Ihre Hochzeit

Um in Dänemark heiraten zu können, müssen Sie zwar wesentlich weniger Dokumente beibringen, als wenn Sie in Deutschland heiraten würden. Allerdings legt die dänische staatliche Prüfstelle auf einige Dinge besonderen Wert. Mehr dazu nach schriftlicher Auftragserteilung. Nachfolgende Dokumente werden in der Regel grundsätzlich benötigt:

01

Nach Möglichkeit bitte nur am Computer ausfüllen

Auftragsformular

Unterschriften bitte nur in blauer Farbe und nur handschriftlich

Damit ich überhaupt für Sie tätig werden darf, müssen Sie mein Auftragsformular am Computer ausfüllen, ausdrucken, das tagesaktuelle Datum handschriftlich eintragen, handschriftlich unterschreiben, anschließend wieder einscannen und an mich zurückschicken.

02

Nach Möglichkeit bitte nur am Computer ausfüllen

Vollmacht

Unterschriften bitte nur in blauer Farbe und nur handschriftlich

Sie müssen mich schriftlich bevollmächtigen, damit ich für Sie den Antrag bei der dänischen staatlichen Prüfstelle einreichen darf, und damit bestätigen, dass ich der Ansprechpartner und der Vermittler zwischen Ihnen, der dänischen staatlichen Prüfstelle und dem zuständigen Standesamt bin.

03

Nach Möglichkeit bitte nur am Computer ausfüllen

Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis

Unterschriften bitte nur in blauer Farbe und nur handschriftlich

Auch den Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis müssen Sie bitte am Computer ausfüllen. Ab Seite 4 geht es los. Die Seiten 4 bis 8 sind bei heterosexuellen Paaren von der Frau und die Seiten 9 bis 13 vom Mann auszufüllen bzw. anzukreuzen. Das Antragsformular danach biite abspeichern und nur die Seite 13 anschließend ausdrucken und handschriftlich mit Datum und Unterschrift versehen. Die Seite 13 wieder einscannen und mir zusammen mit dem abgespeicherten Antarg wieder zurück senden.

04

Je nachdem, was für Sie zutreffend ist

Gültiger Personalausweis und/oder Reisepass

Ausweisdokumente müssen noch mindestens 3 Monate nach dem Hochzeitstermin gültig sein !

Um sich ausweisen zu können, müssen digitale Kopien Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (oder auch eines vorläufigen Ausweises) zur Überprüfung eingereicht werden !

05

Rechtmäßiger Aufenthalt muss nachgewiesen werden

Aufenthaltstitel und/oder Fiktionsbescheinigung oder ein gültiges Visum

Inklusive: abgelaufenen Aufenthaltstitel

Von ausländischen Bürgern muss ein gültiger Aufenthaltstitel, eine gültige Fiktionsbescheinigung oder ein gültiges Visum vorgelegt werden, welcher/welches Voraussetzung dafür ist, um rechtmäßig nach Dänemark einreisen zu dürfen !
Wer eine Fiktionsbescheinigung besitzt, muss auch seinen abgelaufenen Aufenthaltstitel mit einreichen (sofern noch vorhanden) !

06

Vom Bürger- oder Einwohnermeldeamt aktuell ausstellen lassen

Erweiterte Meldebescheinigung oder Wohnsitznachweis

Inklusive: Nationalität und Familienstand

Bürger die in Deutschland leben, müssen sich eine aktuelle Dokumentation von der Meldebehörde (Bürger- oder Einwohnermeldeamt), inklusive der Angaben über Nationalität und Familienstand, ausstellen lassen ! Bürger die aus Ländern kommen, in denen es kein Meldesystem gibt, müssen sich ein entsprechendes "Ersatzdokument" (einen Wohnsitznachweis) aus ihrem Heimatort beschaffen !

07

Geschiedene oder verwitwete Personen

Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

Inklusive: Legalisierung oder Apostille

Sind Personen bereits schon einmal (oder auch mehrmals) verheiratet gewesen, werden die letzten rechtskräftigen Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden benötigt. Sofern zutreffend, werden ausländische Scheidungs- bzw. Sterbeurkunden (außerhalb der EU) grundsätzlich nur mit Legalisierung oder Apostille akzeptiert ! Deutsche Scheidungsurkunden, wie schon erwähnt, nur mit Rechtskraftvermerk !



Zu guter Letzt werden noch einige wenige, aber ganz entscheidende, Dinge benötigt, um eine positive Entscheidung zu erlangen. Um welche es sich konkret handelt, erfahren Sie ebenfalls nach schriftlicher Auftragserteilung.