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Um in Dänemark heiraten zu können, müssen Sie zwar wesentlich weniger Dokumente beibringen, als wenn Sie in Deutschland heiraten würden. Allerdings legt die dänische staatliche Prüfstelle auf einige Dinge besonderen Wert. Mehr dazu nach schriftlicher Auftragserteilung. Nachfolgende Dokumente werden in der Regel grundsätzlich benötigt:
Nach Möglichkeit bitte nur am Computer ausfüllen
Damit ich überhaupt für Sie tätig werden darf, müssen Sie mein Auftragsformular am Computer ausfüllen, ausdrucken, das tagesaktuelle Datum handschriftlich eintragen, handschriftlich unterschreiben, anschließend wieder einscannen und an mich zurückschicken.
Nach Möglichkeit bitte nur am Computer ausfüllen
Sie müssen mich schriftlich bevollmächtigen, damit ich für Sie den Antrag bei der dänischen staatlichen Prüfstelle einreichen darf, und damit bestätigen, dass ich der Ansprechpartner und der Vermittler zwischen Ihnen, der dänischen staatlichen Prüfstelle und dem zuständigen Standesamt bin.
Nach Möglichkeit bitte nur am Computer ausfüllen
Auch den Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis müssen Sie bitte am Computer ausfüllen. Ab Seite 4 geht es los. Die Seiten 4 bis 8 sind bei heterosexuellen Paaren von der Frau und die Seiten 9 bis 13 vom Mann auszufüllen bzw. anzukreuzen. Das Antragsformular danach biite abspeichern und nur die Seite 13 anschließend ausdrucken und handschriftlich mit Datum und Unterschrift versehen. Die Seite 13 wieder einscannen und mir zusammen mit dem abgespeicherten Antarg wieder zurück senden.
Je nachdem, was für Sie zutreffend ist
Um sich ausweisen zu können, müssen digitale Kopien Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (oder auch eines vorläufigen Ausweises) zur Überprüfung eingereicht werden !
Rechtmäßiger Aufenthalt muss nachgewiesen werden
Von ausländischen Bürgern muss ein gültiger Aufenthaltstitel, eine gültige Fiktionsbescheinigung oder ein gültiges Visum vorgelegt werden, welcher/welches Voraussetzung dafür ist, um rechtmäßig nach Dänemark einreisen zu dürfen !
Wer eine Fiktionsbescheinigung besitzt, muss auch seinen abgelaufenen Aufenthaltstitel mit einreichen (sofern noch vorhanden) !
Vom Bürger- oder Einwohnermeldeamt aktuell ausstellen lassen
Bürger die in Deutschland leben, müssen sich eine aktuelle Dokumentation von der Meldebehörde (Bürger- oder Einwohnermeldeamt), inklusive der Angaben über Nationalität und Familienstand, ausstellen lassen ! Bürger die aus Ländern kommen, in denen es kein Meldesystem gibt, müssen sich ein entsprechendes "Ersatzdokument" (einen Wohnsitznachweis) aus ihrem Heimatort beschaffen !
Geschiedene oder verwitwete Personen
Sind Personen bereits schon einmal (oder auch mehrmals) verheiratet gewesen, werden die letzten rechtskräftigen Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden benötigt. Sofern zutreffend, werden ausländische Scheidungs- bzw. Sterbeurkunden (außerhalb der EU) grundsätzlich nur mit Legalisierung oder Apostille akzeptiert ! Deutsche Scheidungsurkunden, wie schon erwähnt, nur mit Rechtskraftvermerk !
Zu guter Letzt werden noch einige wenige, aber ganz entscheidende, Dinge benötigt, um eine positive Entscheidung zu erlangen. Um welche es sich konkret handelt, erfahren Sie ebenfalls nach schriftlicher Auftragserteilung.