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Visuelle Darstellung der wichtigsten ServicePauschalen
ab 300
ab 500
je 100
Alle Preise beziehen sich grundsätzlich auf das Hochzeitspaar, also nicht auf Einzelpersonen. Die Hochzeitstermine müssen nach Erteilung der Erlaubnis, der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses, in der Regel innerhalb von vier Monaten wahrgenommen werden. – Es sei denn, dass ein Aufenthaltstitel oder ein Visum vorher abläuft, dann muss bis zu diesem Termin die Hochzeit vollzogen worden sein !
Nachdem mir der Hochzeits-Termin aus Dänemark (mündlich und/oder schriftlich) bestätigt wurde und das Paar (der Auftraggeber) die Hochzeit wieder absagt, sind die einzelnen ServicePauschalen plus eventuelle Zusatzleistungen trotzdem in voller Höhe zu entrichten ! – Denn ich habe dann bereits meinen Teil des Vertrages erfüllt !
DokumentenService ( » Die "kleine" Lösung « – Bis zu 100 Dateien 300,00 EUR / über 100 Dateien 400,00 EUR; auch abhängig davon, ob es sich um ledige oder geschiedene/verwitwete Paare handelt, 300,00 bzw. 350,00 EUR / 400,00 bzw. 450,00 EUR).
Ich führe für Sie, entsprechend Ihrer persönlichen Situation, die Dokumentenbearbeitung und -zusammenstellung durch und stelle Ihnen die Dokumente geordnet als PDF-Dateien, fertig zum Einreichen an die Agentur für FamilienRecht, zusammen – ohne diese an die Agentur für FamilienRecht zu senden und ohne Ihnen anschließend einen Hochzeits-Termin zu vermitteln – Sie müssen den Antrag also selbst einreichen und sich Standesamt und Termin ebenfalls selbst suchen bzw. besorgen !
Die 300,00 bzw. 350,00 bis 400,00 bzw. 450,00 EUR für den DokumentenService werden auch dann fällig, wenn im Nachhinein eine Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis wider Erwarten von den dänischen Behörden abgelehnt bzw. nicht erstellt wird, oder das Paar (der Auftraggeber) den Auftrag selbst zurück zieht !
Denn ich habe Ihre Dokumentenbearbeitung und -zusammenstellung ja bereits durchgeführt.....