Loading...
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Nachfolgende AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit der Online Agentur »Dan-Hochzeits-Service (D-H-S)«, im Folgenden »D-H-S« genannt. Änderungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sollten Teile dieser AGB ungültig sein oder ungültig werden, so verpflichten sich der Auftraggeber und »D-H-S«, diesen ungültigen Teil durch einen Teil zu ersetzen, der dem ursprünglich Gewolltem am Nächsten steht. Auftraggeber des »D-H-S« kann jede Person über 18 Jahre werden, die legal heiraten darf. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können den Service von »D-H-S« nicht nutzen. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm in unseren Formularen angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und ihn persönlich beschreiben. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich. Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich »D-H-S« ! Der Auftraggeber hat somit keinerlei Rechtsanspruch auf die Aushändigung oder zur Verfügungstellung sämtlicher Korrespondenzen, welche zwischen »D-H-S« und den dänischen Behörden stattfinden bzw. ausgetauscht werden ! »D-H-S« speichert die Daten nur für Zwecke des Dienstleistungsziels. »D-H-S« haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall maximal auf die Höhe der eingezahlten Gebühren.
Identität des Dienstleistungsunternehmens:
»D-H-S«, vertreten durch Herrn Dieter Masche
Unabhängig vom Sitz bzw. Wohnort, werden Hochzeiten in Dänemark vermittelt !
»D-H-S« leistet grundsätzlich nur gegen Vorkasse !!!
»D-H-S« vermittelt allen Paaren, die den Bund der Ehe eingehen wollen, einen Hochzeits-Termin in Dänemark. Dieser kostenpflichtige Service umfasst folgende Leistungen:
¤ Bekanntgabe aller Informationen über die Voraussetzungen einer Eheschließung in Dänemark
¤ Prüfung, Bearbeitung und Weiterleitung aller zur Hochzeit benötigten Unterlagen, Dokumente und Urkunden an die dänische Behörde
¤ Vermittlung eines Hochzeits-Termins bei einem Standesamt in Dänemark
¤ Bereitstellung eines Informationsblattes für das junge Brautpaar nach der Hochzeit und weitere wertvolle Infos
Die Bearbeitung eines Auftrages erfolgt erst, nachdem »D-H-S« das (am PC) ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Auftragsformular, die Anzahlung, die dänische VerwaltungsGebühr sowie alle notwendigen Dokumente vollständig vorliegen. Die Restzahlung meiner ServicePauschale (ServiceGebühr) wird erst fällig, wenn einer Hochzeit aus Dänemark zugestimmt, das Ehefähigkeitszeugnis also ausgestellt, wurde (Ausnahme: Bei Nachforderungen wird grundsätzlich eine Zwischenrechnung erstellt und zur Zahlung fällig !) !!!
Mit Einsendung des (am PC) ausgefüllten und unterschriebenen AuftragsFormulars stimmt der Auftraggeber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt zu.
Ein unterschriebener und angenommener Auftrag verliert nach erfolgter Dienstleistung, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres, seine Gültigkeit und muss erneut erteilt werden !
»D-H-S« fungiert weder als Reisebüro noch als Partnervermittlung !
§ 2 Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung der ServicePauschalen (ServiceGebühren) erfolgt grundsätzlich per Überweisung auf das Konto des »D-H-S« und gilt erst als vollzogen, wenn der komplette Betrag gutgeschrieben wurde. Unsere ServicePauschalen (Service Gebühren) liegen derzeit zwischen 300,00 und 550,00 EUR* zuzüglich eventueller weiterer Gebühren und wird sofort nach der Entscheidung aus Dänemark fällig (10 Tage nach Zahlungsaufforderung sind Sie automatisch im Verzug). Wobei die VerwaltungsGebühr für die dänische Behörde nicht in unserer ServicePauschale enthalten ist. Diese VerwaltungsGebühr (für die dänische Behörde), sowie meine Anzahlung, müssen jedoch grundsätzlich vorab, an mich überwiesen werden !
§ 3 Weitere Kosten
Um eine Hochzeit durchführen zu können, entstehen für den Auftraggeber weitere Kosten, wie z.B. für die An- und Abreise zum/vom dänischen Standesamt, wie oben erwähnt, die Gebühren für die dänische Behörde (seit 01.01.2025 2.100,- DKK das sind rund 285,- EUR), gegebenenfalls für einen benötigten Dolmetscher sowie für Verpflegung und Unterkunft.
§ 4 Empfang und Versand der Unterlagen/Dokumente
Der Auftraggeber wird vom »D-H-S« benachrichtigt, sobald alle erforderlichen Unterlagen/Dokumente und die VerwaltungsGebühr eingetroffen sind. Die rechtzeitige Zusendung aller Unterlagen/Dokumente und das vollständige Ausfüllen aller Formulare (am PC) inkl. meines AuftragsFormulars sind Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung.
§ 5 Änderungs-/Rücktrittsrecht oder Stornierung des Auftraggebers
Bei Auftragswiderruf/Stornierung des Auftraggebers, oder bei nicht rechtzeitiger Überweisung der ServicePauschale, nach zuvor schriftlich erteiltem Auftrag, aber vor der Terminbestätigung aus Dänemark, wird eine BearbeitungsPauschale in Höhe von mindestens 200,00 EUR* plus eventueller Zuschläge, fällig. Bei Auftragswiderruf/Stornierung seitens des Auftraggebers fällt zusätzlich eine StornierungsGebühr in Höhe von 100,00 EUR* an !
Das heißt konkret, dass mindestens die Anzahlung weg ist und nicht wieder zurück erstattet wird !
Wird ein bereits bestätigter HochzeitsTermin auf Wunsch des Auftraggebers abgesagt, geändert, und/oder verschoben, entsteht eine zusätzliche BearbeitungsPauschale in Höhe von 100,00 EUR* zur ServicePauschale. Ein Auftragswiderruf, eine Stornierung, muss schriftlich erfolgen !
Verweigert der Auftraggeber die Zahlung der BearbeitungsPauschale bzw. ServiceGebühr, treten wir unsere Forderung an ein Inkassounternehmen ab.
Dadurch entstehen dem Auftraggeber weitere Kosten ! – Der Auftraggeber riskiert dabei seine Hochzeit ! Denn »D-H-S« ist dann nicht mehr verpflichtet, einen Termin beim Standesamt zu vereinbaren ! (....siehe hierzu auch § 9)
§ 6 Verweigerung/Ablehnung eines Auftrages
»D-H-S« kann ohne Nennung von Gründen einen Auftrag ablehnen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. In einem solchen Fall fällt keine ServicePauschale an. Eine BearbeitungsPauschale in Höhe von mindestens 100,- EUR* wird trotzdem fällig.
§ 7 Haftungsausschluss
»D-H-S« übernimmt keine Haftung für:
¤ verweigerte Einreise
¤ versäumter/nicht wahrgenommener Hochzeits-Termin, innerhalb der Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses
¤ Qualität der mir zugesandten Dokumente und Unterlagen
¤ verlorengegangene Unterlagen/Dokumente/Urkunden
¤ Qualität und Ausstattung der Unterkünfte
¤ verweigerte Eheschließung auf dem dänischen Standesamt, wegen fehlender oder unzutreffender originaler Ausweisdokumente (Personalausweise, Pässe und/oder Aufenthaltstitel), bzw. üerschrittene Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses
§ 8 Höhere Gewalt
»D-H-S« übernimmt keine Verantwortung bei "höhere Gewalt" (wie z.B. bei Ausfall von Bussen, Zügen, Fähren, Flugzeugen oder anderen Transportmitteln, sowie bei Krankheit, Todesfall, Krieg, Terrorismus, Epidemien, Pandemien, Streik oder meteorologischen Ereignissen). Sollte die Eheschließung aufgrund "höhere Gewalt" nicht zustande kommen, so erfolgt auch hier keine Rückerstattung der im Voraus gezahlten ServicePauschale – wir versuchen jedoch einen neuen (kostenpflichtigen) Termin zu erwirken.
§ 9 Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 3 Fernabsatzgesetz
(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
Das Widerrufsrecht erlischt:
¤ bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und
¤ bei Dienstleistungen
¤ spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
¤ wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen:
¤ zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
¤ zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
¤ zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
¤ zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
¤ die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.
(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die bestellten Dienstleistungen von der Agentur »D-H-S«, nach gebuchtem Zahlungseingang, sofort erbracht werden. Das Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz erlischt somit mit Ausführung der Dienstleistung.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur »D-H-S« schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Angaben bzw. Vorgaben entstehen. Das bezieht sich im besonderen Maße auf ein eventuell geplantes Vorhaben seitens des Auftraggebers, dass man "Scheinehe" nennt !
Die Agentur »D-H-S« leistet also weder direkt noch indirekt Beihilfe zur Begünstigung von "Scheinehen" ! Die Agentur »D-H-S« distanziert sich somit in aller Form von solchen Vorhaben, denn die Agentur »D-H-S« besorgt weder ein Visum noch andere Dokumente, die dazu beitragen könnten, sich einen Aufenthaltstitel zu erschleichen ! Die Agentur »D-H-S« arbeitet ausschließlich mit Dokumenten, die ihr von ihren Auftraggebern, in vielen Fällen sogar von staatlicher Seite legalisiert, zur Verfügung gestellt werden. Die Agentur »D-H-S« macht sich also weder einer Beteiligung zum illegalen Aufenthalt und schon gar nicht einer Schleusung schuldig !
Im Falle der Kündigung seitens des Auftraggebers, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten ServicePauschale (ServiceGebühr/Anzahlung). Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, ist auch bei Verträgen mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist zwar ausnahmslos Nienburg, für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist jedoch der Gerichtsstand Berlin (Landgericht).
Alle Rechte weltweit vorbehalten. Nachdruck oder kopieren – auch auszugsweise – oder jede andere Art von Vervielfältigung sowie Wiedergabe, einschließlich Aufnahmen in elektronische Datenbanken oder Aufzeichnungen auf Speichermedien, in jeglicher Sprache, ohne ausdrücklicher Genehmigung des »D-H-S« ist nicht gestattet.
Letzter Stand: Nienburg, den 01. Januar 2025
* Alle Preisangaben für unseren Service verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. und beziehen sich immer pro Paar !
** Für Trauscheine (Eheurkunden), welche entweder auf dem Postwege oder vielleicht auch im dänischen Außenministerium verloren gehen, was bisher noch nie vorkam, ist »D-H-S«, bin ich, weder schadensersatzpflichtig, noch verantwortlich zu machen !!! Deshalb werden die Trauscheine ausschließlich per Einschreiben versandt ! Somit muss entweder die Post oder das dänische Außenministerium Schadensersatz leisten !!!