Reine Blitz Hochzeiten (innerhalb von 03 bis 07 Tage, von der Erstkontaktaufnahme mit mir, der Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente, der Antragstellung bei der Agentur für FamilienRecht, bis hin zum Hocheitstermin) sind wegen der neuen Gesetzgebung und des starren Ablaufs, nicht mehr möglich !
Express Hochzeiten dagegen, können in Einzelfällen noch realisiert werden. Ein Express-Zuschlag für eine Terminbeschaffung innerhalb von ca. 03 bis 10 Tagen (nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses), wird jedoch nur bei Erfolg fällig !
Hier muss allerdings die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses als Bezugspunkt gewählt werden, da erfahrungsgemäß die Bereitstellung besonders der Ausweisdokumente in der erfordelichen Auflösung/Qualität, bei den Paaren sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann und eine Terminvereinbarung erst nach ausgestelltem Ehefähigkeitszeugniss möglich ist !